ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Tatjana Ulm-Holy
1110 Wien, Kaiserebersdorferstraße 86/3/7
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen (jede Art
der Betreuung von Katzen, Hunden und anderen Kleintieren, nachfolgend Tier) zwischen Tatjana
Ulm-Holy (nachfolgend Tiersitter) und dem Kunden (nachfolgend Kunde). Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Tiersitter erbringt seine
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit
natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche
oder juristische Personen, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens
gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger
wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden
selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich
zugestimmt. Jegliche Änderung der AGB bedarf der Schriftform.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Erstgespräch und Informationserteilung
Die Kontaktaufnahme mit dem Tiersitter erfolgt über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail,
Facebook Private Message, Kurznachrichtenservices). Vor der Übernahme des ersten
Betreuungsauftrages muss ein verpflichtendes Erstgespräch in den Räumlichkeiten des Kunden
stattfinden. Im Zuge des Erstgespräches sind sämtliche relevanten, vom Tiersitter geforderten, die
Betreuung betreffenden Informationen (Krankheiten, Eigenheiten des Tieres, Medikamente etc.)
vollständig und wahrheitsgetreu bekanntzugeben. Ohne die vollständige Bekanntgabe dieser
Informationen ist eine Leistungserbringung nicht möglich. Diese Informationen werden auch im
abzuschließenden Betreuungsvertrag festgehalten. Der Tiersitter behält sich das Recht vor, im Falle
von vom Kunden nicht ordnungs- und wahrheitsgemäß bekannt gegebenen Informationen oder einer
nicht passenden Betreuungsumgebung den Betreuungsauftrag nicht anzunehmen bzw. bei einer
laufenden Betreuung keine Haftung für dadurch entstandene Schäden zu übernehmen. Besondere
Gefahren/Eigenschaften/Eigenarten des Tieres (z.B. aggressives Verhalten gegenüber Radfahrern oder
anderen Tieren, Futterneid) sind dem Tiersitter vom Kunden bekannt zu geben. Der Kunde verpflichtet
sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen.
2. Betreuungsbeginn und -ende
Der Betreuungsauftrag wird nach dem durchgeführten Erstgespräch in den Räumlichkeiten des
Kunden und nach persönlicher Bestätigung durch den Tiersitter durch diesen angenommen. Im Falle
der Folgebetreuung erfolgt eine Bestätigung des jeweiligen Betreuungstermins durch den Tiersitter im
Wege der Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Facebook Private Message,
Kurznachrichtenservices, Telefon). Termine sind zeitgerecht vor Betreuungsbeginn zu vereinbaren. Der
Schlüssel zu den Räumlichkeiten des Kunden wird dem Tiersitter vor Betreuungsbeginn übergeben.
Nach Vereinbarung mit dem Kunden wird diesem der Schlüssel nach Betreuungsende wieder
ausgehändigt.
3. Betreuungsumfang
Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Betreuungsumfangs bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch den Tiersitter. Der Tiersitter darf dritte Personen zur Erbringung der
Betreuungsleistung einsetzen.
§ 3 Betreuung
Die zu betreuenden Tiere werden art- und verhaltensgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt
gehalten, gepflegt, gefüttert, transportiert bzw. ausgeführt. Auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes
wird geachtet. Der Tierhalter muss den Tiersitter darüber informieren, ob dem Tier ein Freilauf
zukommt oder nicht. Sollte ein Tier trotz der erforderlichen Sorgfalt entlaufen, haftet der Tiersitter für
keinerlei Schäden und Folgeschäden. Der Tiersitter setzt in einem solchen Fall sämtliche seiner Ansicht
nach erforderlichen Schritte (u. A. Information von Tierheimen). Der Tiersitter verpflichtet sich, die
Räumlichkeiten, in welchen die Betreuung stattfindet, mit der angemessenen Sorgfalt zu behandeln.
Eine Betreuung in den Räumlichkeiten des Tiersitters ist nicht möglich.
§ 4 Leistungszeitraum und Kündigung
Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Betreuungszeitraum. Sofern außerordentliche
Gründe vorliegen, kann der Vertrag durch den Tiersitter fristlos gekündigt werden. Außerordentliche
Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen
oder Sachen darstellen können, falsche Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere.
§ 5 Honorar
Die Leistungen des Tiersitters sind bei Schlüsselübergabe bzw. vor Betreuungsbeginn in voller Höhe in
bar zu vergüten. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, auswelchem Grund auch immer,
ist unzulässig.
§ 6 Stornierung/Absage
Stornogebühren bei kurzfristiger Absage gültiger Betreuungsverträge:
3 Tage bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn: 50% des vereinbarten Tarifs
weniger als 24 Stunden vor Betreuungsbeginn: 100% des vereinbarten Tarifs
Absage eines vereinbarten Erstgespräches: Diese sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin
abzusagen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Absage des Termins wird eine Pauschale in Höhe von EUR
40,00 verrechnet.
§ 7 Abholung des Tieres
Für den Fall, dass das Tier nicht termingerecht abgeholt werden kann, ist der Kunde verpflichtet,
unverzüglich bzw. innerhalb von 24 Stunden vor Betreuungsende, mit dem Tiersitter Kontakt
aufzunehmen. Für den Fall, dass der Kunde sich nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der
vereinbarten Betreuungszeit beim Tiersitter meldet bzw. im Falle des Ablebens des Kunden, ist der
Tiersitter berechtigt, das Tier anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen (auch in einem Tierheim).
Die hierdurch entstandenen weiteren Kosten (Verlängerung der Betreuung, Kosten der Unterbringung
etc.) sind zur Gänze vom Kunden zu tragen.
§ 8 Gesundheitszustand des Tieres
Das zu betreuende Tier muss gemäß dem üblichen veterinärmedizinischen Standard geimpft,
parasitenfrei und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Von etwaigen Krankheiten und/oder
körperlichen Beschwerden des zu betreuenden Tieres ist der Tiersitter vorab zu unterrichten. Sollte
eine Betreuung trotz der Krankheit/körperlichen Beschwerden möglich sein, hat der Kunde dem
Tiersitter genaue Anweisungen (Dosierung der Medikamente etc.) zu erteilen. Der Impfpass des Tieres
muss für den Tiersitter bereit gelegt werden.
§ 9 Erkrankung/Verletzung/Tod des Tieres
Wenn das zu betreuende Tier erkrankt oder sich verletzt, ist der Tiersitter berechtigt, einen Tierarzt
seiner Wahl aufzusuchen und mit der Behandlung zu beauftragen; dies auch ohne vorhergehende
Verständigung des Kunden. Sollte die Behandlung durch einen bestimmten Tierarzt gewünscht sein,
so muss dies im Vertrag explizit vereinbart werden. Sollte der vertraglich vereinbarte Tierarzt nicht
erreichbar sein, wird das Tier beim nächst erreichbaren Tierarzt vorgestellt. Die hierdurch anfallenden
Kosten (u.A. Anfahrtskosten, Behandlungskosten, weitere Betreuungskosten, Nebenkosten) müssen
vom Kunden übernommen werden. Diese Vorgehensweise gilt auch für den Fall des Ablebens des
Tieres.
§ 10 Mittel
Der Kunde stellt alle notwendigen Mittel zur Durchführung der Tierbetreuung, insbesondere Futter,
Wasser, Medikamente, Hundeleine, Einstreu etc., in ausreichender Menge zur Verfügung. Ist dies nicht
der Fall, ist der Tiersitter berechtigt, diese Mittel auf Kosten des Kunden anzuschaffen. Der Kunde
verpflichtet sich, dem Tiersitter diese Kosten zu ersetzen. Die Übergabe des Schlüssels für das zu
betreuende Objekt erfolgt persönlich nach vorheriger Vereinbarung. Die Schlüssel werden zum
vereinbarten Termin wieder an den Kunden zurückgegeben. Der Tiersitter hat das Recht, den Schlüssel
an einen seiner Mitarbeiter auszuhändigen. Der Schlüssel, der dem Tiersitter übergeben wird, wird
sorgfältig verwahrt und vor Missbrauch durch unbefugte Personen geschützt.
§ 11 Haftung
Der Tiersitter führt die Betreuung mit der objektiv erforderlichen Sorgfalt durch und sorgt für die
dementsprechende erforderliche Beaufsichtigung. Während des Betreuungszeitraums bleibt der
Kunde Halter des Tieres. Der Kunde haftet als Halter für alle durch das Tier verursachten Schäden. Die
Inanspruchnahme der Betreuung durch den Tiersitter erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des
Kunden. Für einen zu betreuenden Hund muss eine gültige Tierhaftpflichtversicherung bestehen. Es
wird ein genereller Haftungsausschluss vereinbart. Der Tiersitter übernimmt keinerlei Haftung für
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden. Es besteht keine
Haftung des Tiersitters für verendete Pflanzen und verstorbene, verletzte oder erkrankte Tiere und die
Beschädigung der zur Verfügung gestellten Mittel (§ 10). Eine allfällige Haftung besteht nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz und ist mit der für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden
Versicherungssumme im Rahmen der vom Tiersitter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
begrenzt. Der Tiersitter haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Bei Gefahr in Verzug ist
der Tiersitter berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten; die dabei
entstandenen Kosten trägt der Kunde.
§ 12 Datenschutz
Die persönlichen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine
Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung möglichst nahe kommt.
2. Der Erfüllungsort ergibt sich jeweils aus dem Auftrag. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem
Vertragsverhältnismittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des
Tiersitters örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher
ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen
Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im
Ausland wohnt.
3. Es kommt stets österreichisches Recht zur Anwendung.