ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Tatjana Ulm-Holy

 

1110 Wien, Kaiserebersdorferstraße 86/3/7

 

 

 

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

 

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen (jede Art

 

der Betreuung von Katzen, Hunden und anderen Kleintieren, nachfolgend Tier) zwischen Tatjana

 

Ulm-Holy (nachfolgend Tiersitter) und dem Kunden (nachfolgend Kunde). Maßgeblich ist jeweils

 

die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Tiersitter erbringt seine

 

Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen

 

Geschäftsbedingungen (AGB).

 

2. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit

 

natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche

 

oder juristische Personen, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens

 

gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger

 

wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl

 

Verbraucher als auch Unternehmer.

 

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden

 

selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich

 

zugestimmt. Jegliche Änderung der AGB bedarf der Schriftform.

 

 § 2 Vertragsabschluss

 

1. Erstgespräch und Informationserteilung

 

Die Kontaktaufnahme mit dem Tiersitter erfolgt über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail,

 

Facebook Private Message, Kurznachrichtenservices). Vor der Übernahme des ersten

 

Betreuungsauftrages muss ein verpflichtendes Erstgespräch in den Räumlichkeiten des Kunden

 

stattfinden. Im Zuge des Erstgespräches sind sämtliche relevanten, vom Tiersitter geforderten, die

 

Betreuung betreffenden Informationen (Krankheiten, Eigenheiten des Tieres, Medikamente etc.)

 

vollständig und wahrheitsgetreu bekanntzugeben. Ohne die vollständige Bekanntgabe dieser

 

Informationen ist eine Leistungserbringung nicht möglich. Diese Informationen werden auch im

 

abzuschließenden Betreuungsvertrag festgehalten. Der Tiersitter behält sich das Recht vor, im Falle

 

von vom Kunden nicht ordnungs- und wahrheitsgemäß bekannt gegebenen Informationen oder einer

 

nicht passenden Betreuungsumgebung den Betreuungsauftrag nicht anzunehmen bzw. bei einer

 

laufenden Betreuung keine Haftung für dadurch entstandene Schäden zu übernehmen. Besondere

 

Gefahren/Eigenschaften/Eigenarten des Tieres (z.B. aggressives Verhalten gegenüber Radfahrern oder

 

anderen Tieren, Futterneid) sind dem Tiersitter vom Kunden bekannt zu geben. Der Kunde verpflichtet

 

sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen.

 

2. Betreuungsbeginn und -ende

 

Der Betreuungsauftrag wird nach dem durchgeführten Erstgespräch in den Räumlichkeiten des

 

Kunden und nach persönlicher Bestätigung durch den Tiersitter durch diesen angenommen. Im Falle

 

der Folgebetreuung erfolgt eine Bestätigung des jeweiligen Betreuungstermins durch den Tiersitter im

 

Wege der Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Facebook Private Message,

 

Kurznachrichtenservices, Telefon). Termine sind zeitgerecht vor Betreuungsbeginn zu vereinbaren. Der

 

Schlüssel zu den Räumlichkeiten des Kunden wird dem Tiersitter vor Betreuungsbeginn übergeben.

 

Nach Vereinbarung mit dem Kunden wird diesem der Schlüssel nach Betreuungsende wieder

 

ausgehändigt.

 

3. Betreuungsumfang

 

Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen

 

Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Betreuungsumfangs bedürfen der

 

schriftlichen Bestätigung durch den Tiersitter. Der Tiersitter darf dritte Personen zur Erbringung der

 

Betreuungsleistung einsetzen.

 

§ 3 Betreuung

 

Die zu betreuenden Tiere werden art- und verhaltensgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt

 

gehalten, gepflegt, gefüttert, transportiert bzw. ausgeführt. Auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes

 

wird geachtet. Der Tierhalter muss den Tiersitter darüber informieren, ob dem Tier ein Freilauf

 

zukommt oder nicht. Sollte ein Tier trotz der erforderlichen Sorgfalt entlaufen, haftet der Tiersitter für

 

keinerlei Schäden und Folgeschäden. Der Tiersitter setzt in einem solchen Fall sämtliche seiner Ansicht

 

nach erforderlichen Schritte (u. A. Information von Tierheimen). Der Tiersitter verpflichtet sich, die

 

Räumlichkeiten, in welchen die Betreuung stattfindet, mit der angemessenen Sorgfalt zu behandeln.

 

Eine Betreuung in den Räumlichkeiten des Tiersitters ist nicht möglich.

 

§ 4 Leistungszeitraum und Kündigung

 

Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Betreuungszeitraum. Sofern außerordentliche

 

Gründe vorliegen, kann der Vertrag durch den Tiersitter fristlos gekündigt werden. Außerordentliche

 

Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen

 

oder Sachen darstellen können, falsche Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere.

 

§ 5 Honorar

 

Die Leistungen des Tiersitters sind bei Schlüsselübergabe bzw. vor Betreuungsbeginn in voller Höhe in

 

bar zu vergüten. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, auswelchem Grund auch immer,

 

ist unzulässig.

 

§ 6 Stornierung/Absage

 

Stornogebühren bei kurzfristiger Absage gültiger Betreuungsverträge:

 

3 Tage bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn: 50% des vereinbarten Tarifs

 

weniger als 24 Stunden vor Betreuungsbeginn: 100% des vereinbarten Tarifs

 

Absage eines vereinbarten Erstgespräches: Diese sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin

 

abzusagen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Absage des Termins wird eine Pauschale in Höhe von EUR

 

40,00 verrechnet.

 

§ 7 Abholung des Tieres

 

Für den Fall, dass das Tier nicht termingerecht abgeholt werden kann, ist der Kunde verpflichtet,

 

unverzüglich bzw. innerhalb von 24 Stunden vor Betreuungsende, mit dem Tiersitter Kontakt

 

aufzunehmen. Für den Fall, dass der Kunde sich nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der

 

vereinbarten Betreuungszeit beim Tiersitter meldet bzw. im Falle des Ablebens des Kunden, ist der

 

Tiersitter berechtigt, das Tier anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen (auch in einem Tierheim).

 

Die hierdurch entstandenen weiteren Kosten (Verlängerung der Betreuung, Kosten der Unterbringung

 

etc.) sind zur Gänze vom Kunden zu tragen.

 

§ 8 Gesundheitszustand des Tieres

 

Das zu betreuende Tier muss gemäß dem üblichen veterinärmedizinischen Standard geimpft,

 

parasitenfrei und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Von etwaigen Krankheiten und/oder

 

körperlichen Beschwerden des zu betreuenden Tieres ist der Tiersitter vorab zu unterrichten. Sollte

 

eine Betreuung trotz der Krankheit/körperlichen Beschwerden möglich sein, hat der Kunde dem

 

Tiersitter genaue Anweisungen (Dosierung der Medikamente etc.) zu erteilen. Der Impfpass des Tieres

 

muss für den Tiersitter bereit gelegt werden.

 

 § 9 Erkrankung/Verletzung/Tod des Tieres

 

Wenn das zu betreuende Tier erkrankt oder sich verletzt, ist der Tiersitter berechtigt, einen Tierarzt

 

seiner Wahl aufzusuchen und mit der Behandlung zu beauftragen; dies auch ohne vorhergehende

 

Verständigung des Kunden. Sollte die Behandlung durch einen bestimmten Tierarzt gewünscht sein,

 

so muss dies im Vertrag explizit vereinbart werden. Sollte der vertraglich vereinbarte Tierarzt nicht

 

erreichbar sein, wird das Tier beim nächst erreichbaren Tierarzt vorgestellt. Die hierdurch anfallenden

 

Kosten (u.A. Anfahrtskosten, Behandlungskosten, weitere Betreuungskosten, Nebenkosten) müssen

 

vom Kunden übernommen werden. Diese Vorgehensweise gilt auch für den Fall des Ablebens des

 

Tieres.

 

§ 10 Mittel

 

Der Kunde stellt alle notwendigen Mittel zur Durchführung der Tierbetreuung, insbesondere Futter,

 

Wasser, Medikamente, Hundeleine, Einstreu etc., in ausreichender Menge zur Verfügung. Ist dies nicht

 

der Fall, ist der Tiersitter berechtigt, diese Mittel auf Kosten des Kunden anzuschaffen. Der Kunde

 

verpflichtet sich, dem Tiersitter diese Kosten zu ersetzen. Die Übergabe des Schlüssels für das zu

 

betreuende Objekt erfolgt persönlich nach vorheriger Vereinbarung. Die Schlüssel werden zum

 

vereinbarten Termin wieder an den Kunden zurückgegeben. Der Tiersitter hat das Recht, den Schlüssel

 

an einen seiner Mitarbeiter auszuhändigen. Der Schlüssel, der dem Tiersitter übergeben wird, wird

 

sorgfältig verwahrt und vor Missbrauch durch unbefugte Personen geschützt.

 

§ 11 Haftung

 

Der Tiersitter führt die Betreuung mit der objektiv erforderlichen Sorgfalt durch und sorgt für die

 

dementsprechende erforderliche Beaufsichtigung. Während des Betreuungszeitraums bleibt der

 

Kunde Halter des Tieres. Der Kunde haftet als Halter für alle durch das Tier verursachten Schäden. Die

 

Inanspruchnahme der Betreuung durch den Tiersitter erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des

 

Kunden. Für einen zu betreuenden Hund muss eine gültige Tierhaftpflichtversicherung bestehen. Es

 

wird ein genereller Haftungsausschluss vereinbart. Der Tiersitter übernimmt keinerlei Haftung für

 

Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden. Es besteht keine

 

Haftung des Tiersitters für verendete Pflanzen und verstorbene, verletzte oder erkrankte Tiere und die

 

Beschädigung der zur Verfügung gestellten Mittel (§ 10). Eine allfällige Haftung besteht nur bei grober

 

Fahrlässigkeit oder Vorsatz und ist mit der für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden

 

Versicherungssumme im Rahmen der vom Tiersitter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung

 

begrenzt. Der Tiersitter haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Bei Gefahr in Verzug ist

 

der Tiersitter berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten; die dabei

 

entstandenen Kosten trägt der Kunde.

 

§ 12 Datenschutz

 

Die persönlichen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

 

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz

 

oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen

 

Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine

 

Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

2. Der Erfüllungsort ergibt sich jeweils aus dem Auftrag. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem

 

Vertragsverhältnismittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des

 

Tiersitters örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher

 

ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen

 

Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im

 

Ausland wohnt.

 

3. Es kommt stets österreichisches Recht zur Anwendung.